Entscheidung: OLG Naumburg 24.7.13, 2 Wx 41/12
Das Oberlandesgericht Naumberg hatte sich in seiner Entscheidung mit der Frage zu beschäftigen, ob bei Nichtauffindbarkeit des Originaltestaments eine Kopie dessen ausreichend ist. Das Gericht verlangt hierfür in seiner Entscheidung, dass zusätzlich andere Beweismittel, wie etwa Zeugenaussagen, erbracht werden.
Auch muss geklärt werden, ob das Originaltestament vom Erblasser bewusst vernichtet wurde oder ihm unfreiwillig verloren gegangen ist. Denn eine Vernichtung kann, bei erkennbarem Willen auf Aufhebung des Testaments, zu einem Widerruf dessen führen.
Dies hat die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge. Ist das Original jedoch nur verloren gegangen, so kann nach der Entscheidung des Gerichts die Kopie eine wirksame letztwillige Verfügung darstellen und somit ausreichend sein.