(OLG Hamm, Beschl. v. 14.03.2014)
Das OLG Hamm hat sich im März dieses Jahres in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob ein Ehegattentestament auch dann noch wirksam ist, wenn die überlebende Ehefrau das Erbe ausschlägt.
Was ist ein Ehegattentestament?
Unter einem Ehegattentestament versteht man eine letztwillige Verfügung, in der sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Erben des zuerst versterbenden Partners einsetzen. Für den Todesfall des Letztversterbenden wird oftmals eine Nachfolgeregelung dergestalt formuliert, dass Dritte – oftmals die Kinder – Erben des letztversterbenden Ehegatten werden sollen.
Im vorliegenden Fall hatte das Ehepaar einen Neffen der Ehefrau sowie die Tochter des Ehemannes aus erster Ehe als Schlusserben eingesetzt. Die Ehefrau schlug das Erbe ihres Mannes nach dessen Versterben aus.
Das OLG Hamm schloss sich der Meinung der Tochter und einzigen Erbin des verstorbenen Ehemannes an und erklärte diese zur Alleinerbin ihres verstorbenen Vaters.
Urteilsbegründung zur Erbausschlagung
Die juristisch nicht zu beanstandende Begründung lautete, dass das Testament nach Ausschlagung des Gesamterbes durch die Ehefrau keinerlei Wirksamkeit mehr entfalte. Denn dieser Fall sei durch das Testament nicht geregelt worden. Grundsätzlich sei Absicht der Eheleute gewesen, dem Neffen der Ehefrau und der Tochter des Ehemannes über den Umweg einer zunächst alleinigen Erbenstellung der Ehefrau das gesamte Ehevermögen jeweils hälftig zukommen zu lassen. Da die Ehefrau durch die Ausschlagung nicht mehr an diese testamentarische Verpflichtung gebunden ist, kann sie über ihren Nachlass anderweitig verfügen indem sie beispielsweise allein ihren Neffen oder eine andere Person als Erben einsetzt.
Die Auslegung des Testaments ergibt nicht, dass der verstorbene Ehemann auch in einem solchen Fall nur seinen Teil der Erbschaft auf den Neffen der Ehefrau und seiner Tochter hälftig verteilen wollte. Letztendlich sprach auch nach dem mutmaßlichen Willen des Erblassers nichts dafür, dass der verstorbene Ehemann seine Tochter für den Fall einer Ausschlagung durch seine Ehefrau habe benachteiligen und sie auch hinsichtlich seines alleinigen Erbteils auf lediglich die Hälfte habe setzen wollen.
Entsprechend stellte das OLG Hamm durch Urteil fest, dass die Tochter alleinige Erbin ihres Vaters geworden sei.